Säumniszuschlag/Erlass
Ein Säumniszuschlag kann im Einzelfall dem Steuerpflichtigen erlassen werden. Folgende Gründe können zum Erlass des Säumniszuschlages führen:
Die Steuerschuld (Hauptschuld) wurde erlassen, es liegen die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung der Steuer vor.
Der Steuerpflichtige hat nur versehentlich die Steuerschuld nicht beglichen. Vorausgesetzt wird, dass er bisher ein pünktlicher Steuerzahler war.
Eine unvorhergesehene Erkrankung hat den Steuerpflichtigen an einer pünktlichen Zahlung der Steuerschuld gehindert.
Es kam während des Säumniszeitraums zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 227 AO