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19.04.2024

"Greenwashing": EU-Parlament nimmt Verbot an

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine Richtlinie frei gemacht, die das so genannte Greenwashing und andere irreführende Produktinformationen verbietet. Verbraucher sollen besser vor irreführender Werbung geschützt werden und bessere Kaufentscheidungen treffen können.

Die neuen Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen, indem sie allgemeine Umweltaussagen wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar", "klimaneutral" oder "öko" verbieten, sofern diese nicht nachgewiesen werden.

Reguliert wird künftig auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Für Verwirrung habe gesorgt, dass es so viele davon gibt und dass man sie kaum vergleichen kann, erläutert das Parlament. Künftig sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen eingeführt worden sind.

Nach der Richtlinie darf man künftig auch nicht mehr behaupten, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.

Die neuen Vorschriften sollen ferner bewirken, dass Hersteller und Verbraucherschaft mehr Gewicht auf die Langlebigkeit von Produkten legen. Künftig müssen die Garantieinformationen deutlicher sichtbar sein, und es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.

Verboten ist in Zukunft auch, unbegründete Aussagen zur Haltbarkeit zu machen – also zum Beispiel zu behaupten, dass eine Waschmaschine 5 000 Waschzyklen lang hält, obwohl dies im Normalbetrieb nicht der Fall ist. Unzulässig ist es auch, dazu aufzufordern, Verbrauchsgüter früher auszutauschen als unbedingt nötig (was zum Beispiel bei Druckertinte häufig der Fall ist), und nicht reparierbare Waren als reparierbar anzupreisen.

Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden. Danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Europäisches Parlament, PM vom 16.01.2024