Mo. - Do.: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr | Freitag 08:00 bis 12:30

Lohnbuchhaltung Bocholt

Lohnbuchhaltung für Betriebe in Bocholt

Die Gehaltsabrechnung duldet keinen Aufschub: Löhne müssen pünktlich auf dem Konto sein, Meldungen fristgerecht heraus, und ein Fehler in der Sozialversicherung fällt oft erst Jahre später bei der Prüfung auf. Als Steuerberatungsgesellschaft aus Rhede übernehmen wir die Lohnbuchhaltung für Betriebe in Bocholt und im westlichen Münsterland – mit festen Terminen und einem Ansprechpartner, der Ihre Belegschaft kennt.

Ob fünf oder fünfzig Mitarbeitende, ob Handwerksbetrieb, Praxis, Handelsunternehmen oder Verein: Wir richten die Abrechnung so ein, dass Sie sich um Termine und Meldepflichten nicht kümmern müssen.

Monatliche Gehaltsabrechnung ohne Fristendruck

Wir erstellen die monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden, berücksichtigen Zuschläge, Sachbezüge, vermögensbildende Leistungen und betriebliche Altersvorsorge und stellen Ihnen die Lohnjournale sowie die Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung bereit.

Die Abrechnungen erhalten Ihre Mitarbeitenden auf dem Weg, den Sie wünschen – digital oder als Ausdruck. Änderungen wie Ein- und Austritte, Gehaltsanpassungen, Elternzeit oder wechselnde Stundenkontingente melden Sie uns einfach; die Umsetzung samt Folgemeldungen übernehmen wir.

Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherung

Zur Lohnabrechnung gehört ein ganzer Kranz an Meldepflichten. Wir übernehmen die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt, die Beitragsnachweise an die Krankenkassen und die Meldungen zur Sozialversicherung – von der Anmeldung neuer Mitarbeitender über Unterbrechungsmeldungen bis zur Jahresmeldung.

Ebenso erledigen wir den jährlichen Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft, die Umlagen für Entgeltfortzahlung und Insolvenzgeld sowie A1-Bescheinigungen, wenn Ihre Mitarbeitenden im Ausland tätig werden. Fristen und Beitragssätze im Blick zu behalten, ist unsere Aufgabe – nicht Ihre.

Bescheinigungen, Nachweise und Prüfungen

Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kredite, Wohngeld: Für all das brauchen Ihre Mitarbeitenden Bescheinigungen, und meist kurzfristig. Wir stellen sie aus, ohne dass Sie in der Personalakte suchen müssen.

Steht eine Lohnsteuer-Außenprüfung oder die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung an, bereiten wir die Unterlagen auf, begleiten die Prüfung und klären Rückfragen direkt mit dem Prüfer. Auch bei Pfändungen, Abtretungen oder der Abrechnung von Kurzarbeit unterstützen wir Sie.

Minijobs, Aushilfen und Teilzeit korrekt abrechnen

Kurzfristige Beschäftigungen, Minijobs und Teilzeitmodelle sind in der Abrechnung fehleranfällig: Entgeltgrenzen, Beschäftigungszeiträume und die richtige Zuordnung entscheiden darüber, ob Beiträge nachgefordert werden. Wir prüfen jeden Fall vor der ersten Abrechnung und dokumentieren die Einordnung nachvollziehbar – damit bei der nächsten Prüfung nichts offenbleibt.

Suchen Sie über die Lohnabrechnung hinaus eine laufende steuerliche Betreuung, finden Sie den Überblick auf unserer Seite zum Steuerberater in Bocholt. Möchten Sie zusätzlich die Buchführung abgeben, haben wir die Leistungen dazu unter Finanzbuchhaltung Borken zusammengefasst – wir betreuen Betriebe in der gesamten Region.

Lohnbuchhaltung für Bocholt.
Persönlich. Kompetent. Seit über 90 Jahren.

Termin anfragen

In 30 Sekunden zur Terminanfrage – wir melden uns auf dem Weg, den Sie wählen.