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Säumniszuschlag/Erlass

Ein Säumniszuschlag kann im Einzelfall dem Steuerpflichtigen erlassen werden. Folgende Gründe können zum Erlass des Säumniszuschlages führen:

  • Die Steuerschuld (Hauptschuld) wurde erlassen, es liegen die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung der Steuer vor.

  • Der Steuerpflichtige hat nur versehentlich die Steuerschuld nicht beglichen. Vorausgesetzt wird, dass er bisher ein pünktlicher Steuerzahler war.

  • Eine unvorhergesehene Erkrankung hat den Steuerpflichtigen an einer pünktlichen Zahlung der Steuerschuld gehindert.

  • Es kam während des Säumniszeitraums zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 227 AO

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